Mitmachen und Verpflichtung im THW.

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Mitmachen im THW.

Mitmachen kann im THW jeder, der die folgenden Punkte erfüllt.

  1. Sie müssen zwischen 17 und 60 Jahre alt sein.
  2. Sie müssen die erforderliche Tauglichkeit besitzen.
  3. Sie müssen ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
  4. Sie müssen für den Dienst im THW im Frieden und im Verteidigungsfall zur Verfügung stehen
  5. Sie dürfen nicht vom THW oder einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden sein.
  6. Sie müssen sich zur demokratischen Staatsordnung bekennen
  7. Sie dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, oder mehr, ohne Bewährung verurteilt sein.
  8. Sie dürfen nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Der Ortsbeauftragte kann Ausnahmen von Punkt 4 zulassen, wenn die Verfügbarkeit nur im Frieden gegeben ist und das THW ein besonderes Interesse an der Mitwirkung des Betreffenden hat.

Wie sie sehen, kann fast jeder Helfer im THW werden. Warum also nicht auch sie?

Wenn sie mehr über das THW erfahren möchten können sie hier einen Film über das THW sehen.

Verpflichtung im THW. Freistellung vom Wehrdienst.

Es gibt die Möglichkeit sich zum Dienst im THW zu Verpflichten um dadurch vom Wehrdienst freigestellt zu werden. Die Verpflichtungsdauer beträgt zur Zeit 6 Jahre. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass man nicht wie bei Wehr- oder Zivildienst quasi 1 Jahr verliert. Statt dessen können sie sich weiter voll ihrer beruflichen Laufbahn widmen, und sie müssen weder ihren Freundeskreis, noch ihren Wohnort verlassen. Damit sie sich beim THW verpflichten können, müssen sie zu den obengenannten Punkten noch einige weitere Punkte erfüllen

  1. Sie dürfen das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Laufzeit der sechsjährigen Verpflichtungszeit beginnt frühestens mit der Abgabe des Freistellungsantrages im Ortsverband, jedoch nicht, bevor Sie 18 Jahre alt sind.
  2. Sie müssen deutscher Staatsbürger sein.
  3. Sie sollten noch keinen Einberufungsbescheid haben.
  4. Sie dürfen kein Arbeitnehmer, Beamter oder Soldat der Bundeswehr sein.
  5. Sie dürfen kein Beamter in der Polizei oder Bundespolizei sein.
  6. Sie dürfen kein hauptamtlicher Arbeiter, Angestellter oder Beamter im Zivil- oder Katastrophenschutz sein.

Für all diejenigen die es genau wissen wollen haben wir hier noch die relevanten Texte als PDF zu herunterladen.

Sollten sie noch Fragen zu diesem Thema oder zum THW haben können sie uns unter der unten stehenden Adresse während der angegebenen Dienstzeiten erreichen, oder sie schreiben uns einfach eine Mail an die angegebene E-Mailadresse.

Sie erreichen uns in der THW-Unterkunft:

  • jeden Donnerstag ab 19.00 Uhr
  • jeden 3. Samstag im Monat von 08.00-15.00 Uhr
  • jeden 1. Dienstag im Monat ab 19.00 Uhr

 

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ortsverband Siegen
Numbachstraße 2
57072 Siegen
Tel. 0271/52350
Fax 0271/3300673
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

(Siegen-Reichwalds Ecke, Fahrtrichtung Freudenberg, Abzweig Numbach)

Diese Seite merken!
Ask.com del.icio.us Digg.com etiketten Facebook Favoriten.de Furl Google HUiP icio.de Linksilo.de Live StumbleUpon Mister Wong Yahoo